Montag, Januar 07, 2008

Mörderische Gewissensfrage

Wer wird in Deutschland eigentlich härter bei einem Auftragsmord bestraft?
Der Auftraggeber oder der Ausführende?
Und warum?

6 Kommentare:

Butterbemme hat gesagt…

Laut StGB würd ich sagen:
§75 Mord: 10 - 20 Jahre
oder alternativ
§76 Totschlag: 5 - 10 Jahre

und
§ 77 Tötung auf Verlangen: 0,5 - 5 Jahre.

Wie sich das nun moralisch vereinbaren lässt, sei mal dahingestellt.

Anonym hat gesagt…

Planst du irgendwas? ;-)

Darth Puma hat gesagt…

Bist Du auf jemanden sauer?

Springfloh25 hat gesagt…

@butter: Tötung auf Verlangen ist was anderes - ich meinte Anstiftung zu einem Mord.

@adda u. darth: Lach, nee - zumindest nicht als ich den Post geschrieben habe. Die Frage kam mir unter der Dusche - mein Ort für die eigenwilligsten Ideen.

Butterbemme hat gesagt…

Öhm ja. Ich versuch grade zu verstehen, was ich da geschrieben habe! Ist ja alles totaler Blödsinn.
Also einfach überlesen ;-)

Springfloh25 hat gesagt…

@butter* Grins, ich hätte mich nie getraut das zu dir zu sagen.