Montag, Januar 07, 2008

Mörderische Gewissensfrage

Wer wird in Deutschland eigentlich härter bei einem Auftragsmord bestraft?
Der Auftraggeber oder der Ausführende?
Und warum?

7 Kommentare:

Butterbemme hat gesagt…

Laut StGB würd ich sagen:
§75 Mord: 10 - 20 Jahre
oder alternativ
§76 Totschlag: 5 - 10 Jahre

und
§ 77 Tötung auf Verlangen: 0,5 - 5 Jahre.

Wie sich das nun moralisch vereinbaren lässt, sei mal dahingestellt.

Anonym hat gesagt…

Planst du irgendwas? ;-)

Darth Puma hat gesagt…

Bist Du auf jemanden sauer?

Springfloh25 hat gesagt…

@butter: Tötung auf Verlangen ist was anderes - ich meinte Anstiftung zu einem Mord.

@adda u. darth: Lach, nee - zumindest nicht als ich den Post geschrieben habe. Die Frage kam mir unter der Dusche - mein Ort für die eigenwilligsten Ideen.

Lou hat gesagt…

Ich hab unter der Dusche viel schönere Gedanken...Frau Richterin.

Butterbemme hat gesagt…

Öhm ja. Ich versuch grade zu verstehen, was ich da geschrieben habe! Ist ja alles totaler Blödsinn.
Also einfach überlesen ;-)

Springfloh25 hat gesagt…

@butter* Grins, ich hätte mich nie getraut das zu dir zu sagen.